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Bar Mizwa und Bat Mizwa
Bar Mizwa und Bat Mizwa beziehungsweise die dazugehörigen Feierlichkeiten
stellen eine der wichtigsten Stationen des jüdischen Lebenskreises dar. Der jüdische
Junge wird mit der Vollendung seines 13. Lebensjahres zur Bar Mizwa, das aus dem
Hebräischen übersetzt "Sohn der Pflicht" oder "Sohn des
Gottesgebots" bedeutet, gebeten. Das heißt, dass er ab nun für
seine Taten selbst verantwortlich ist und alle Gebote der Tora beachten muß.
Diese Gebote, Mitzwot (Mehrzahl von
Mizwa), sind einerseits religiöse Vorschriften, die die Juden als Gläubige
gegenüber Gott befolgen müssen und andererseits Gebote, die sich auf das
menschliche Miteinander beziehen. Der Knabe wird religionsmündig und somit zu
einem vollwertigen Mitglied der jüdischen Gemeinde. Er zählt beim Minjan, der
Mindestanzahl von zehn religionsmündigen Männern, die für einen Gottesdienst
anwesend sein müssen, mit. Außerdem trägt der Junge beim Morgengebet an den
Wochentagen nun den Tefillin (Gebetsriemen) und den Tallit (Gebetsmantel). Die Bar-Mizwa-Feier findet am auf den 13. Geburtstag folgenden
Sabbat statt.
Beim Synagogengottesdienst wird der Junge erstmals zur Toralesung aufgerufen.
Nach dem Gottesdienst, bei dem der Heranwachsende sein Gelerntes unter Beweis
stellt, folgt eine gemütliche Feier im Kreis der Familie, zu der natürlich Glückwünsche,
aber auch Geschenke gehören. Meist hält der Jugendliche noch eine kleine Rede
über den in der Synagoge verlesenen Torabschnitt. Die Bar-Mizwa-Feier ist im
Mittelalter entstanden, geht aber auf wesentlich ältere Bräuche zurück.
Zum Beispiel ist aus dem Jerusalem des 1. Jahrhunderts bekannt, dass der
dreizehnjährige Sohn dem Ältesten der Gemeinde vorgestellt wurde, dass
dieser ihn segnete und für ihn betete.
Früher wurde Bar Mizwa als Rechtsstand angesehen, der sich auf körperliche
Reife gründete. Deshalb erhalten Mädchen sicherlich auch schon mit 12 Jahren
ihre Bat Mizwa (Tochter der Pflicht) und sind somit an die Gebote der Tora
gebunden. Es entwickelte sich diesbezüglich auch eine Bat-Mizwa-Feier, die dem
"männlichen Pendant" ähnelt. Dieser Brauch wird allerdings nicht in
allen jüdischen Gemeinden begangen. Zuletzt sollte noch erwähnt werden, dass
eine Zeremonie eigentlich nicht nötig ist, damit das Mädchen oder der Junge in
den Rang der Religionsmündigkeit erhoben wird, sondern eher eine feierliche
Bestätigung des Erreichten darstellt.
Näheres zu den ersten Lebensjahren unter http://www.payer.de/judentum/jud501.htm
http://www.talknet.de/~chajmg/Barmitzw.htm
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